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3.5.1.2. Erste Reaktion

Derjenige, dem die Beschwerde zuerst vorgetragen wird, macht deutlich, dass er dazu in der Situation keinerlei inhaltliche Stellungnahme oder Bewertung abgeben wird, sondern verweist auf das in der Schule geltende Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden. Er informiert darüber und übernimmt die Verantwortung für die Einleitung des nächsten Schrittes.